Aktuelles vom LJV/DJV

Afrikanische Schweinepest bei Hausschweinen in Polen


(Berlin, 25. Juli 2014) In Polen ist die afrikanische Schweinepest (ASP) erstmalig bei einem Hausschwein nachgewiesen worden. Dies bestätigte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) am 24. Juli mit Bezug auf eine Mitteilung der Europäischen Kommission (KOM). Der landwirtschaftliche Betrieb liegt im polnischen Bezirk Podlaskie, der aufgrund von ASP-Nachweisen bei Wildschweinen bereits Restriktionsgebiet im Sinne des EU-Durchführungsbeschlusses (2014/178/EU) ist. Der Betrieb liegt etwa 2,5 Kilometer von der weissrussischen Grenze und 4 Kilometer vom Fundort eines an ASP verendeten Wildschweins entfernt.

Der Deutsche Jagdverband appelliert an alle Jägerinnen und Jäger in Deutschland in Alarmbereitschaft zu sein. Bei Auffälligkeiten im eigene Revier sollte unverzüglich das Veterinäramt informiert werden, sagt DJV-Vizepräsident und Veterinär Dr. Wolfgang Bethe. Das Virus ist hochansteckend und für Schweine tödlich. Daher sollten alle Restriktionen, die eine effektive und flächendeckende Schwarzwildbejagung in Deutschland unterbinden, wie etwa die Jagdruhe in Schutzgebieten, aus dem Weg geräumt werden. Bei dem hohen Bestand an Hausschweinen in Deutschland dürfe man die Seuche nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Aufgetretene ASP-Fälle laut Tierseuchen-Meldesystem der EU (Stand: 24. Juli 2014):

Polen:
Hausschweine: 1 Fall
Wildschweine: 9 Fälle

Litauen:
Wildschweine: 2 Fälle (aus Januar 2014)

Lettland:
Hausschweine: 11 Fälle
Wildschweine: 19 Fälle

1100 Teilnehmer beim Landesjägertag in Münster


15. Juni 2013, Münster (LJV). Rund 1100 Teilnehmer erlebten am Samstag, den 15. Juni, einen mit Spannung erwarteten Landesjägertag 2013. Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen, machte einmal mehr deutlich, dass sich das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen bestens bewährt hat und die Jägerschaft daher Änderungen grundsätzlich skeptisch gegenüber steht. Er betonte aber zugleich seine Dialogbereitschaft mit dem Ministerium sowie anderen Verbänden und lobte das Gesprächsklima mit dem Umweltministerium im ersten Jahr seiner Amtszeit.

Müller-Schallenberg forderte den anwesenden NRW-Umweltminister Johannes Remmel unmissverständlich auf, im Gesetzgebungsverfahren zu einem neuen Jagdrecht genügend Zeit für eine Diskussion innerhalb der Jägerschaft einzuplanen. Das versprach Remmel in seiner eigenen Rede mit den Worten “Qualität geht hier vor Schnelligkeit”.

Jagdabgabe: Jägergeld muss in Jägerhand bleiben!


15. Juni 2013, Münster (LJV). Beim Thema Jagdabgabe sind sich NRW-Umweltministerium und Landesjagdverband einig, dass dieses Instrument zur Förderung des Jagdwesens in NRW unbedingt erhalten werden muss.

Es sei sinnvoll, dass das Jagdministerium und der Jagdverband bei der Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben gut zusammenarbeiten, betonte LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg in seiner Rede auf dem Landesjägertag. Es gehe um erhebliche Interessen der Landesjägerschaft, und bekanntlich seien es ja Jäger, die die Jagdabgabe mit der Lösung des Jagdscheins erbringen. Diese Abgabe müsse deshalb auch im Sinne der Jäger verwandt werden. “Jägergeld muss in Jägerhand bleiben”, forderte Müller-Schallenberg.
Die Absicht der kleinen Novelle des Landesjagdgesetzes zur verfassungskonformen Neuregelung der Bestimmungen über die Jagdabgabe und die Straffung der Jagdverwaltung durch Abschaffung der Oberen Jagdbehörde als Mittelbehörde wird vom Landesjagdverband begrüßt.

Die Erhebung einer Jagdabgabe findet in allen Bundesländern statt. Sie ist in NRW auch künftig unerlässlich, um wesentliche Maßnahmen zur Förderung des Jagdwesens, an deren Durchführung auch ein erhebliches Landesinteresse besteht, sicherzustellen.

Im Detail gibt es aber noch erheblichen Gesprächsbedarf mit der Landesregierung. Der LJV hat daher eine ausführliche Stellungnahme an das Ministerium geschickt.

Darin werden unter anderem folgende Forderungen erhoben:

Der LJV fordert künftig mehr Transparenz in der Arbeit und Kontrolle der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung, die auch künftig aus Mitteln der Jagdabgabe gefördert werden soll, was der Landesjagdverband für richtig hält. Diese notwendige Kontrolle muss durch den Beirat der Forschungsstelle gewährleistet werden.

Beim Merkmal der gruppennützigen Mittelverwendung ist zu beachten, dass eine Finanzierung staatlicher Aufgaben oder Fördermaßnahmen nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts ausscheidet. Der Staat darf die Jagdabgabe als Sonderabgabe nicht für sich erheben.

Auf erhebliche Bedenken stößt beim Landesjagdverband der im Gesetzesentwurf neue Förderungsgegenstand “Weiterentwicklung des Jagdwesens” (anstelle des bisherigen Begriffs “Förderung des Jagdwesens”), sofern dem neuen Begriff eine einseitige Ausrichtung unterlegt wird, die nicht mehr ergebnisoffen ist.

Dem Aspekt der größeren Sachnähe und Transparenz bei der Vergabe der Jagdabgabemittel sollte künftig verstärkt Rechnung getragen werden. Mindestens ist es geboten, den Sachverstand der Jägerschaft in der Weise einzubinden, dass über die Verwendung der Jagdabgabe nur nach Einholung einer Stellungnahme der anerkannten Landesvereinigungen der Jäger entschieden werden kann.

DJV fordert zur Unterstützung einer Petition an den Bundestag auf!


Die polizeiliche Kriminalstatistik soll zukünftig unterscheiden, ob Delikte mit legal oder illegal besessenen Waffen verübt wurden. Dafür wirbt eine aktuelle Petition im Bundestag. Die Statistik gibt bislang nur pauschal an, ob bei Delikten Schusswaffen zum Einsatz gekommen sind.

Eine detaillierte Aufschlüsselung der Statistik könne die Frage klären, ob legale Schusswaffen maßgeblich für die Ausübung von Verbrechen genutzt werden, so der Petent. Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) fordert auf, die Petition mit zu zeichnen. “Pauschalverurteilungen legaler Waffenbesitzer bringen uns genau so wenig weiter wie noch strengere Waffengesetze”, sagte Dr. Dieter Deuschle, Mitglied des DJV-Präsidiums. “Wir nehmen die Waffenausbildung unserer Jägerinnen und Jäger sehr ernst und gehen damit im Rahmen unserer Jägerprüfung sehr verantwortungsbewusst vor”, so Deuschle. Sollte die Statistik künftig detaillierter ausfallen, werde man dies auch ablesen können.

Die Petition läuft bis zum 15. April 2013. Mindestens 50.000 Unterschriften sind erforderlich, damit über das Thema im Petitionsausschuss des Bundestages beraten wird.
Petitionsnummer: 40274

Link zur Petition: http://bit.ly/ZAsb7N

Mit großer Mehrheit: Bundestag beschließt Jagdgesetzänderung – Bündnis90/Die Grünen stimmt gegen den Entwurf


Der Bundestag hat am 28.02.2013 mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP sowie von SPD und den Linken eine Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen, um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 umzusetzen. Lediglich Bündnis90/Die Grüne stimmten dagegen. Die europäischen Richter stufen die Pflicht, Jagd auf dem eigenen Grundstück zu dulden, unter bestimmten Voraussetzungen als menschenrechtswidrig ein. Das Reviersystem wird aber grundsätzlich nicht in Frage gestellt.
Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) hält die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschrechte (EGMR) durch die Bundesregierung für konsequent und begrüßt die enge Orientierung am EGMR-Urteil. DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Daniel Hoffmann dazu: “Wir respektieren die Gewissensentscheidung eines jeden einzelnen. Die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, ist jedoch keine Befriedungsgarantie.” Zukünftig soll die Jagd in Deutschland auf Antrag von einzelnen Grundstückseigentümern unter bestimmten Voraussetzungen verboten oder eingeschränkt werden können. Hierzu ist ein behördliches Verfahren vorgesehen. Damit soll sichergestellt werden, dass öffentliche Interessen – etwa der Schutz vor Tierseuchen oder der Artenschutz – sowie der Schutz vor Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft ausreichend gewahrt bleiben.
Nachdem der Bundestag das Gesetz jetzt beschlossen hat, kann der Bundesrat noch den Vermittlungsausschuss einschalten. Voraussichtlich wir der Bundesrat darüber am 22. März entscheiden.

Die Zeitung Westfälische Nachrichten (WN) läd zur Abstimmung ein.



Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kreisjägerschaft Münster weist uns darauf hin, dass die Zeitung Westfälische Nachrichten (WN) die Einführung des nationalen Waffenregisters zum Anlass für eine Online-Abstimmung nimmt.

Im Zusammenhang mit einer Pressemitteilung der Polizei Münster lädt die WN zu einer Abstimmung darüber ein, ob Schusswaffen zuhause aufbewahrt werden dürften oder ob Waffenbesitzer ihre Waffen zentral aufbewahren lassen sollen.

Nachfolgend erhalten Sie einen Link zu der entsprechenden Abstimmung verbunden mit der Bitte um rege Teilnahme. Wann die Abstimmung abgeschlossen wird, ist nicht bekannt.

http://www.wn.de/Mobil-Home/Ueber-200-Gewehre-und-Pistolen-wurden-2012-vernichtet-Muensteraner-haben-14-316-erlaubnispflichtige-Waffen-zu-Hause


Mit freundlichen Grüßen
 
 
Andreas Schneider
(Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)

Deutsches Jagdrecht soll überarbeitet werden


Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen künftig möglich

Berlin, 20. Dezember 2012 (DJV). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes verabschiedet. Damit setzt die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Juni 2012 um. Dort wurde festgestellt, dass die Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften und die damit verbundene Pflicht des Grundeigentümers, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück zu dulden gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen kann. Ungeachtet der deutlichen Kritik des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) am EGMR-Urteil begrüßt der Dachverband der Jäger, dass die Bundesregierung am Reviersystem festhalten will und sich auf die bloße Umsetzung des Urteils beschränkt. Dies hatten der DJV und andere betroffene Nutzerverbände zuvor in einer gemeinsamen Stellungnahme gefordert – ebenso wie die Agrarministerkonferenz.

Grundstücke sollen laut Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes auf Antrag zu befriedeten Bezirken erklärt werden können. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen. Der Entwurf enthält eine Reihe von Maßnahmen, die öffentliche Interessen und die Grundrechte anderer Betroffener schützen. Denn die Bejagung dient auch der Verhütung von übermäßigen Wildschäden, der Wildunfallprävention, dem Artenschutz und der Bekämpfung von Tierseuchen. Zu den konkreten Maßnahmen, die von den örtlichen Jagdbehörden festgelegt werden können, gehören beispielsweise räumliche und zeitliche Ausnahmen von der Befriedung – etwa um groß angelegte Bewegungsjagden oder Nachsuchen zu ermöglichen. Der Ersatz von Wildschäden ist ebenfalls geregelt: Ein Eigentümer, der sein Grundstück befrieden lässt, bekommt keinen Ersatz für den entstehenden Wildschaden. Er muss sich aber an den entstehenden Kosten durch Wildschäden anteilig beteiligen.

Den Gesetzentwurf finden Sie unter: www.bmelv.de/entwurf-jagdgesetz.de

DJV fordert Neubewertung von Büchsengeschossen


– Vorläufige Ergebnisse zur Tötungswirkung von Jagdmunition liegen vor –

(Berlin, 27. November 2012). Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums sowie Wissenschaftler haben heute beim Deutschen Jagdschutzverband (DJV) die vorläufigen Ergebnisse des Forschungsprojektes zur Tötungswirkung von Büchsenmunition vorgestellt. Nach der Auswertung von insgesamt über 11.000 Abschuss- und Laborberichten zeigt sich: Entscheidend für die tierschutzgerechte Tötungswirkung eines Geschosses ist dessen Wirksamkeit. Die kritische Grenzgeschwindigkeit des jeweiligen Geschosses bestimmt dabei die maximale Einsatzentfernung – und zwar unabhängig vom verwendeten Material. Festgestellt wurde die Wirksamkeit durch den Beschuss von Seifenblöcken. Auch schweres Wild bis 250 Kilogramm – etwa Rothirsche oder Keiler – lässt sich demnach mit bleihaltiger und bleifreier Munition gleichermaßen bis zu einer Entfernung von 300 Metern tierschutzgerecht erlegen. Voraussetzung: Die Mindestanforderungen an die Geschossleistung sind erfüllt. Bei einigen getesteten Patronen – sowohl bleihaltig als auch bleifrei – lag die ermittelte mögliche Einsatzentfernung allerdings bei null Metern, andere erreichten gerade einmal 50 Meter. Diese Werte sind für die jagdliche Praxis völlig unzureichend.

Auf Basis der vorläufigen Ergebnisse fordert der DJV von den Munitionsherstellern, künftig die Aussagen zur Ballistik auf der Munitionsverpackung zu erweitern. „Wir Jäger müssen mit einem Blick die maximale Einsatzentfernung erkennen können, bei der die jeweilige Patrone noch ausreichend wirkt“, sagte DJV-Vizepräsident Dr. Wolfgang Bethe, und weiter: „Wir wollen keine Experimente am lebenden Tier.“ Zudem fordert der DJV die Politik auf, die gesetzlichen Mindestanforderungen zu überarbeiten. Die derzeit gesetzlich verankerte Auftreffenergie von Geschossen auf 100 Meter Entfernung von 1.000 Joule fürRehwild und 2.000 Joule für das übrige Schalenwild ist nach neustem Kenntnisstand ungeeignet, um dem Tierschutz künftig Rechnung zu tragen.

Carl Gremse und Professor Siegfried Rieger von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) haben für 19 Geschosstypen die kritische Grenzgeschwindigkeit ermittelt. Das unabhängige wissenschaftliche Verfahren lässt es erstmals zu, für jedes Geschoss im jeweiligen Kaliber die entsprechende kritische Geschwindigkeit – und damit die Einsatzentfernung – zu ermitteln. Dies gilt auch für Kurzwaffen.

Der endgültige Abschlussbericht des Forschungsvorhabens zur Tötungswirkung von Büchsengeschossen wird im Frühjahr 2013 erwartet. Dann liegen weitere wertvolle Fakten für die Diskussion um bleihaltige und bleifreie Jagdmunition vor. „Wir brauchen eine wissensbasierte Entscheidung und keine politisch motivierte“, betonte DJV-Vizepräsident Dr. Bethe. Abzuwarten sind die Ergebnisse des Projekts „Lebensmittelsicherheit von jagdlich gewonnenem Wildbret“. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) führt derzeit in enger Zusammenarbeit mit dem DJV und anderen Partnern eine Studie zur Hintergrundbelastung von Wildbret durch. Ziel des Projektes ist es, zu analysieren wie viel Blei, Kupfer und Zink grundlegend im Wildbret ist und wie viel eventuell durch Jagdmunition eingetragen wird. Die Aussagen dieses Projektes sind maßgeblich für den weiteren Entscheidungsprozess. Ein voreiliges Verbot von Bleimunition lehnt der DJV weiterhin ab.