Marderbeauftragter

Marderbeauftragter für die Gemeinde Wenden


Raubt ihnen ein Marder in ihrem Haus den Schlaf, dann finden sie bei unserem Marderbeauftragten des Hegering Wenden – Beratung und Hilfe den Plagegeist wieder los zu werden.

Leitfaden für Mardergeplagte

Sie haben einen Marder im Haus, im Hühnerstall oder unter der Motorhaube?

Ein Waschbär treibt auf Ihrem Anwesen sein Unwesen?

Der Marderbeauftragte des Hegerings Wenden ist in diesen Fällen Ihr Ansprechpartner, weil er durch die Untere Jagdbehörde befugt ist, die Fangjagd innerhalb befriedeter Bezirke (Grundstück) auszuüben. Das darf sonst kein anderer Jäger und der Jagdpächter auch nicht.

Der Fang und somit die Jagd auf Steinmarder und Waschbären ist an Jagdzeiten gebunden und darf in den Schonzeiten nicht ausgeübt werden.

Jagdzeit Steinmarder: 16.10.-28.02.

Jagdzeit Waschbär:     01.08.-28.02. (Jungwaschbären ganzjährige Jagdzeit)

In den übrigen Monaten ruht die Jagd auf dieses Wild, mit der Ausnahme von Jungwaschbären.

Daran ist auch der Marderbeauftragte gebunden. Fallen dürfen in dieser Zeit nicht aufgestellt werden. Jungwaschbären sind im Bereich von Häusern vor August eher nicht zu erwarten.

Genervte Hausbesitzer, müssen deshalb nicht untätig bleiben. Um unter das Dach zu gelangen, benötigt der Marder Öffnungen in der Größe einer mittelgroßen Faust. Ist sein Kopf erst drinnen, passt auch der Rest des Tieres hindurch. Der Marder ist ein guter Kletterer und gelangt so problemlos strukturreiche Wände hinauf. Fallrohre von Dachrinnen erklimmt er in Sekundenschnelle. Einmal oben, kriecht er unter die Dachpfannen, zerstört die darunterliegende Dachhaut und verschafft sich so Zugang in die warmen Bereiche.

Dagegenhalten kann man, in dem man sein Haus auf Einschlupfmöglichkeiten untersucht und diese konsequent beseitigt. Für die Dachrinne gibt es lange runde hartborstige Bürsten in verschiedenen Durchmessern zum darin einlegen. Dadurch verwehrt man dem Marder den Zugang unter die Pfannen und hält gleichzeitig das Herbstlaub fern. Die Fallrohre kann man mit speziellen Kragen versehen, die ein Weiterklettern verhindern. Ist die Hauswand allerdings sehr rau und strukturreich, hilft das womöglich wenig. Spitze Winkel der Dachgauben, dort wo sie aus dem Dach kommen, sind oft nicht gut abgedichtet. 

Für Automarder gibt es leider kein Patentrezept. Beschädigungen entstehen hier, weil sich konkurrierende Marder gegenseitig das „Lager“ zerstören wollen. Erst ab dem 16.10. können wir, durch den Fang der Tiere, Abhilfe schaffen. Als Falle dient bei allem Raubwild die Lebendfalle. Totschlagfallen sind in NRW untersagt und finden keine Anwendung.

Für Hühnergehege gilt der Zapfenstreich zum Eintritt der Dunkelheit. Stalltür zu und fertig, denn wo kein Zugang, da kein Töten. Das gilt gleichermaßen für Marder, wie für Waschbären. Die Türen z.B. mit einem strammen Schieberiegel sichern. Der Waschbär ist überaus geschickt mit seinen Händen und öffnet spielerisch scheinbar sichere Verschlüsse.



Kontakt:

Ekkehard Jacobi 


Ofenhaus Schönau
St. Elisabeth Str. 15
57482 Wenden-Schönau
Tel.: 02762 9899798
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